Ruhige Hügellandschaft im Morgenlicht

Bestattungsarten & Grabformen

Einen Ort des Erinnerns gestalten

Jede Grabstätte ist beides: die letzte Ruhestätte eines Menschen und ein Ort, an dem Angehörige sich erinnern können. Neben der sehr persönlichen Entscheidung zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung sind auch ganz praktische Gesichtspunkte wichtig. Wer wird das Grab besuchen? Können die Angehörigen die Pflege übernehmen? Über diese und weitere Fragen sprechen wir in Ruhe mit Ihnen und unterstützen Sie dabei, die passende Ruhestätte zu finden – ob auf dem Friedhof, auf See oder in einem Bestattungswald.

Feuerbestattung & Erdbestattung

Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung – für manche Menschen ist das eine Frage des Glaubens, für andere stehen praktische Überlegungen im Vordergrund. Gut zu wissen: Auch für die Einäscherung wird ein Sarg gebraucht. Zudem ist eine Feuerbestattung nicht zwangsläufig günstiger als eine Erdbestattung; den größten Einfluss auf die Kosten hat die gewählte Grabart. Bei der Feuerbestattung ist die Auswahl an Grabarten deutlich größer als bei der Beisetzung im Sarg. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Möglichkeiten der Beisetzung vor. Ausführlichere Informationen erhalten Sie gern im persönlichen Gespräch.

Reihengräber & Wahlgräber

Auf den meisten Friedhöfen stehen Wahlgräber und Reihengräber zur Verfügung. Die Lage eines Wahlgrabes bestimmen Sie selbst, ein Reihengrab weist dagegen die Friedhofsverwaltung zu. Ein weiterer Unterschied: Das Reihengrab wird nach Ablauf der festgelegten Ruhezeit abgeräumt, während sich das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab verlängern lässt. Zudem können in einem Wahlgrab mehrere Särge und/oder Urnen ihren Platz finden. Beide Grabarten lassen sich persönlich gestalten. Die Pflege übernehmen Sie selbst, beauftragen eine Friedhofsgärtnerei oder vertrauen sie uns im Rahmen unserer Grabpflege an.

Andere Grabformen auf dem Friedhof

Wer keine Grabpflege leisten möchte, kann ein Rasengrab wählen, das vielerorts für Sarg- und Urnenbeisetzungen angeboten wird. Eine eigene Gestaltung ist dabei jedoch nicht möglich. Nach einer Feuerbestattung kommt außerdem die Beisetzung in einer Urnenwand oder einer Urnenstele infrage.

Ebenso ist eine anonyme Beisetzung möglich – dabei sollten Sie bedenken, dass Angehörige dann weder an der Beisetzung teilnehmen noch die genaue Grabstelle erfahren können.

Waldbestattung / Baumbestattung

Einer Baumbestattung geht stets eine Feuerbestattung voraus. Anschließend wird die Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das ist zum Beispiel auf dem Waldfriedhof Musterstadt möglich. Um jeden Baum sind dabei mehrere Grabstellen angelegt. Eine persönliche Grabgestaltung ist hier nicht vorgesehen. Darüber hinaus gibt es in ganz Deutschland eigens angelegte Bestattungswälder – in unserer Umgebung etwa den Bestattungswald Musterforst oder die Naturruhestätte Beispielwald (Platzhalter). Dort lässt sich auf Wunsch auch ein eigener Baum für Sie, Ihre Familie oder Freunde erwerben.

Seebestattung

Am Anfang einer Seebestattung steht die Einäscherung. Danach wird die Asche in eine wasserlösliche Seeurne gegeben und auf der Nordsee, der Ostsee oder auf einem der Weltmeere beigesetzt. Auch im Mittelmeer ist eine Seebestattung möglich. Familie und Freunde können auf Wunsch mit an Bord sein. Die exakte Position der Beisetzung wird in einer Seekarte vermerkt, die die Angehörigen erhalten. Eine Trauerfeier kann bereits vorher hier in der Region stattfinden.

Häufige Fragen zu den Bestattungsarten

Im Grunde gibt es nur zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung, bei der der Verstorbene im Sarg eingeäschert und die Asche danach beigesetzt wird. Eine Sargbestattung ist ausschließlich auf kirchlichen oder kommunalen Friedhöfen möglich, für Urnenbeisetzungen oder das Verstreuen der Asche gibt es dagegen weitere Wege. Am bekanntesten ist die Seebestattung in dafür vorgesehenen Gebieten von Nordsee, Ostsee oder den Weltmeeren. Beliebt sind außerdem die Baum- oder Waldbestattung in einem Bestattungswald.

In manchen Nachbarländern gibt es zusätzliche Möglichkeiten, etwa das Verstreuen der Asche in Flüssen, auf Bergwiesen oder aus einem Heißluftballon. Besondere Formen sind die Diamantbestattung und die Weltraumbestattung, bei denen jeweils nur ein kleiner Teil der Asche verwendet wird. Die übrige Asche wird nach Ihren Wünschen beigesetzt. Wir von Pietate beraten Sie dazu gern ausführlich.

Welche Grabarten es an einem Ort oder auf einem Friedhof gibt, legt immer der zuständige Friedhofsträger fest. Zu den klassischen Formen gehören Wahlgrab und Reihengrab. Häufig stehen auch Rasengräber mit oder ohne Namensangabe zur Wahl (Letzteres wird auch als anonyme Beisetzung bezeichnet). Ob zusätzlich Partnergräber, gärtnerisch betreute Gemeinschaftsanlagen, Baumgräber oder andere Grabformen angeboten werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Rolle spielen dabei das Gelände des Friedhofs, die Nachfrage von Bevölkerung und Bestattern sowie die Zusammenarbeit von Friedhofsträgern, Friedhofsgärtnereien und Steinmetzbetrieben vor Ort.

Als Ruhezeit bezeichnet man die Mindestdauer, für die eine Grabstelle genutzt wird. Ist sie abgelaufen, werden Reihengräber abgeräumt und neu vergeben. Bei Wahlgräbern lässt sich das Nutzungsrecht über die Ruhezeit hinaus verlängern. Dass die Ruhezeiten zwischen den Friedhöfen abweichen, liegt an der jeweiligen Bodenbeschaffenheit: Die Frist muss lang genug sein, damit Sarg und Körper vollständig zerfallen können. Zusätzlich schreiben die Bestattungsgesetze der Bundesländer unterschiedliche Mindestruhezeiten vor, die meist zwischen 15 und 30 Jahren liegen; für Urnengräber kann die Ruhezeit kürzer ausfallen als für Erdgräber.

Für die Kremation wird der Verstorbene in einen Sarg gelegt und über eine besondere Vorrichtung in den rund 1100 °C heißen Ofen eingefahren. Bei dieser Temperatur entzündet sich der Sarg von selbst, und auch der Körper wird verbrannt. Wie lange die Einäscherung dauert, hängt von der Ofentechnik und der Statur des Verstorbenen ab – in der Regel etwa zwei Stunden. Dem Verstorbenen wird ein kleiner Schamottstein mit eingeprägter Kennnummer beigelegt, über den sich die Asche später zweifelsfrei zuordnen lässt. Nach der Einäscherung werden Knochenreste zerkleinert; künstliche Gelenke werden vorher gegebenenfalls entfernt. Die Asche kommt in eine Aschekapsel, die dem zuständigen Bestatter übergeben wird. Zur Beisetzung wird die Kapsel meist in eine Schmuckurne Ihrer Wahl gestellt.

Naturbestattungen sind Formen der Beisetzung außerhalb klassischer Friedhöfe. Hierzulande sind damit meist die Beisetzung in einem Bestattungswald oder die Seebestattung gemeint. In einigen Nachbarländern ist es zudem erlaubt, die Asche in der Natur zu verstreuen – zum Beispiel auf besonderen Bergwiesen oder in Flüssen. Wenn Sie sich für eine solche Form der Beisetzung interessieren, sprechen Sie uns gern an.

Friedhöfe in Musterstadt, Beispielheim & Umgebung

Anschriften & Kontakte auf einen Blick.

Hier finden Sie die Anschriften der Friedhöfe und Bestattungswälder in unserer Umgebung auf einen Blick. Natürlich beraten und begleiten wir Sie ebenso, wenn die Beisetzung auf einem anderen Friedhof im In- oder Ausland erfolgen soll. Sprechen Sie uns gern an.

Friedhof Musterdorf

Kirchweg 1

12347 Musterdorf

Bergfriedhof Musterstadt

Am Bergrain 4

12345 Musterstadt

Friedhof Musterstadt-Nord

Friedhofsweg 1

12345 Musterstadt

Friedhof Beispielhausen

Wiesenpfad 2

12348 Beispielhausen

Klosterfriedhof Mustertal

Klosterhof 3

12349 Mustertal

Friedhof Neudorf (Muster)

Bleichweg 5

12350 Neudorf (Muster)

Friedhof Beispielbach

Gartengasse 6

12351 Beispielbach

Friedhof Musterfeld

Hauptstraße 10

12352 Musterfeld

Friedhof Beispielberg

Höhenweg 8

12353 Beispielberg

Friedhof Musterhain

Lindenallee 2

12354 Musterhain

Friedhof Beispielau

Friedhofstraße 6

12355 Beispielau

Friedhof Musterbrunn

Kirchgasse 12

12356 Musterbrunn

Friedhof Beispielingen

Schulweg 3

12357 Beispielingen

Friedhof Musterhofen

Am Anger 7

12358 Musterhofen

Friedhof Beispielrode

Brunnengasse 5

12359 Beispielrode

Bestattungswald Musterforst

Waldweg 1

12360 Musterforst

Friedhof Musterburg

Burgweg 9

12361 Musterburg

Friedhof Beispielwört

Uferweg 4

12362 Beispielwört

Friedhof Musterheim

Talstraße 11

12363 Musterheim

Friedhof Beispielhöhe

Feldweg 2

12364 Beispielhöhe

Friedhof Musterweiler

Mühlweg 6

12365 Musterweiler

Friedhof Beispielkirchen

Kirchplatz 1

12366 Beispielkirchen

Friedhof Musterau

Auenweg 3

12367 Musterau

Friedhof Beispielheim

Friedhofsallee 20

12346 Beispielheim

Friedhof Musterlinden

Lindenweg 5

12368 Musterlinden

Friedhof Beispielfeld

Ackerweg 4

12369 Beispielfeld

Friedhof Musterstein

Steinweg 8

12370 Musterstein

Friedhof Beispielbrunn

Quellenweg 2

12371 Beispielbrunn

Friedhof Musterhausen

Dorfstraße 14

12372 Musterhausen

Friedhof Beispieltal

Talblick 6

12373 Beispieltal

Friedhof Musterried

Riedweg 3

12374 Musterried

Naturruhestätte Beispielwald

Forstweg 1

12375 Beispielwald

Friedhof Musterbach

Bachstraße 9

12376 Musterbach

Friedhof Beispielsberg

Bergstraße 7

12377 Beispielsberg

Friedhof Musterzell

Zellweg 2

12378 Musterzell

Baumhain Beispielhang

Am Hang 3

12379 Beispielhang

Friedhof Musterbronn

Brunnenweg 4

12380 Musterbronn

Friedhof Beispielstein

Felsenweg 5

12381 Beispielstein

Friedhof Musterfurt

Furtweg 6

12382 Musterfurt

Friedhof Beispielried

Wiesengrund 2

12383 Beispielried

Friedhof Musterhof

Hofweg 1

12384 Musterhof

Friedhof Beispielbronn

Kapellenweg 3

12385 Beispielbronn

Friedhof Musterrode

Rodungsweg 4

12386 Musterrode

Friedhof Beispieldorf

Lindenplatz 2

12387 Beispieldorf

Waldfriedhof Musterstadt

Am Waldrand 5

12345 Musterstadt

Friedhof Beispielweiler

Weiherweg 6

12388 Beispielweiler

Seite 1 von 6

Bestattungskosten

Was kostet eine Beerdigung?

Wie hoch die Kosten einer Bestattung ausfallen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. In erster Linie bestimmen Ihre persönlichen Wünsche an Trauerfeier und Grabstätte die Gesamtsumme. Aus diesem Grund nennen wir keine Pauschalpreise, sondern nehmen uns zunächst Zeit für ein ausführliches Gespräch über Ihre Vorstellungen. Anschließend klären wir gemeinsam, welcher finanzielle Rahmen Ihnen zur Verfügung steht und wie sich Ihre Wünsche darin verwirklichen lassen – selbstverständlich erhalten Sie dazu einen genauen Kostenvoranschlag.

Im Wesentlichen setzen sich die Kosten aus drei Teilen zusammen:

•
Unsere Leistungen als Bestattungshaus, einschließlich Sarg sowie gegebenenfalls einer Urne.
•

Gebühren von Kommune und Kirche, etwa für die Ausstellung der Sterbeurkunde und für die Grabstelle – ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Sterbe- bzw. Beisetzungsort

•

Kosten weiterer Dienstleister, zum Beispiel für Floristik, Trauerrede oder Musik. Dazu zählen auch der Trauerkaffee und die Traueranzeige in der Tageszeitung.

Preisbeispiele für eine Bestattung (Beispielwerte, unverbindlich)

Urnengrab-Beisetzung

Leistungen Pietate: 2.000,00 €

Auslagen Dritter: 800,00 €

Friedhofsgebühren: 1.400,00 €

Beispielsumme: 4.200,00 €

Baumgrab-Beisetzung

Leistungen Pietate: 2.000,00 €

Auslagen Dritter: 800,00 €

Friedhofsgebühren: 1.500,00 €

Beispielsumme: 4.300,00 €

Erdbestattung

Leistungen Pietate: 2.400,00 €

Auslagen Dritter: 600,00 €

Friedhofsgebühren: 2.300,00 €

Beispielsumme: 5.300,00 €

Häufige Fragen zu den Kosten einer Bestattung

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn die Kosten hängen maßgeblich von den Wünschen des Verstorbenen und seiner Angehörigen ab. Bei Pietate nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch über Ihre Vorstellungen, beraten Sie umfassend und erstellen anschließend eine genaue Aufstellung aller Kosten.

In der Regel ist ein Urnenreihengrab günstiger als ein Reihengrab für eine Sargbestattung. Trotzdem sollte der Preis nicht der einzige Grund für eine Feuerbestattung sein – auch bei der Erdbestattung gibt es kostengünstige Möglichkeiten.

Für die Bestattungskosten kommen die bestattungspflichtigen Angehörigen auf. In dieser Reihenfolge sind das Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkel. Liegt das Einkommen aller Bestattungspflichtigen unter dem Sozialhilfesatz, kann beim zuständigen Sozialamt eine Bestattungsbeihilfe beantragt werden.

Wenn Sie die Kosten der gewünschten Bestattung nicht sofort in voller Höhe begleichen können, bieten wir von Pietate Ihnen gern eine Zahlung in Raten an. Zudem schauen wir gemeinsam, an welchen Stellen sich bei der Beerdigung Kosten einsparen lassen. Uns ist wichtig, dass niemand aus finanziellen Gründen auf einen festen Ort der Erinnerung oder eine würdige Trauerfeier verzichten muss.

Können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger die Kosten einer angemessenen Bestattung nicht tragen und reicht auch der Nachlass nicht aus, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zu beantragen. Übernommen werden dabei nur die Kosten einer ortsüblichen, angemessenen Bestattung.

Wünschen Sie ein persönliches Gespräch?

Rund um die Uhr sind wir für Sie da – an jedem Tag des Jahres.