Ruhige Hügellandschaft im Morgenlicht

Bestattungsvorsorge

Den letzten Weg selbst gestalten

Wer rechtzeitig plant, nimmt seiner Familie Sorgen und finanzielle Lasten ab.

Wie soll Ihr eigener Abschied einmal gestaltet sein? Wünschen Sie eine Erd- oder eine Feuerbestattung? Welche Form soll die Traueranzeige haben, und wie stellen Sie sich die Trauerfeier vor? Wer sich mit diesen Fragen in Ruhe beschäftigt, gewinnt Gewissheit – für sich selbst und für die Menschen, die einem nahestehen. Gern beraten wir Sie und Ihre Familie umfassend und halten Ihre Vorstellungen in einem Vertrag verbindlich fest.

Inhalte eines Vorsorgevertrags

Wie ausführlich Sie Ihre Bestattungsvorsorge gestalten, entscheiden allein Sie. Sie können jedes Detail bestimmen oder lediglich einen groben Rahmen vorgeben und die übrigen Entscheidungen Ihrer Familie überlassen. Die folgende Übersicht zeigt beispielhaft, was sich in einem Vorsorgevertrag verbindlich festlegen lässt:

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Bestattungsform und Beisetzungsart
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Friedhof, Grabform, Grabmal und Grabpflege
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Ablauf und Ort der Trauerfeier
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Ansprache durch Pfarrer, Pfarrerin oder freie Trauerredner
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Musikauswahl für den Abschied
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Auswahl von Sarg oder Urne
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Blumen und Gestecke
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Gestaltung und Text von Trauerkarten und Traueranzeige
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Gäste für das gemeinsame Beisammensein nach der Beisetzung
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Persönliche Anliegen, die Ihnen besonders wichtig sind
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Absicherung der Kosten Ihrer Vorsorge

Pietate Vorsorgeformular

Mit unserem Vorsorgeformular verschaffen Sie sich online einen ersten Eindruck, welche Wünsche zur Bestattung Sie verbindlich regeln können. Sie können Ihre Angaben für Ihre Unterlagen ausdrucken oder uns das Formular zusenden – so können wir uns gezielt auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.

1.
Grabstätte
2.
Trauerfeier
3.
Blumen
4.
Ihre Daten
5.
Übersicht

Grabstätte


Ansprechperson im Ernstfall:

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben in Ruhe. Sie können die Übersicht ausdrucken oder uns das Formular direkt zusenden.

Herzlichen Dank für Ihre Angaben!

Ihre Wünsche zur Vorsorge sind bei uns eingegangen. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen, um einen Termin für ein persönliches Gespräch abzustimmen.

Fragen und Antworten zur Bestattungsvorsorge

Wer genaue Vorstellungen vom eigenen Abschied hat, sollte möglichst früh mit seinen Angehörigen darüber sprechen. Darüber hinaus ist ein Vorsorgevertrag sinnvoll. Im persönlichen Gespräch mit Pietate besprechen Sie Ihre Wünsche zu Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung und legen anschließend alle Einzelheiten schriftlich fest. Im Ernstfall setzen wir Ihre Vorgaben dann genau so um. Gerade bei sehr persönlichen Vorstellungen schafft ein Vorsorgevertrag Klarheit und beugt Meinungsverschiedenheiten unter den Hinterbliebenen vor, wie Ihr Abschied am besten gestaltet werden sollte.

Mit einer Bestattungsvorsorge regeln Sie verbindlich den Rahmen und die Einzelheiten Ihrer eigenen Trauerfeier und Beisetzung. Sie bestimmen zum Beispiel, ob Sie erd- oder feuerbestattet werden möchten, wo Ihre letzte Ruhestätte sein soll, welche Ausführung Sarg oder Urne haben sollen und welche Musik während der Feier erklingt. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche später erfüllt werden. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen viele schwierige Entscheidungen ab. Die Entlastung ist dabei nicht nur emotionaler, sondern auch finanzieller Natur: Mit einer Sterbegeldversicherung oder einem zweckgebundenen Treuhandkonto lassen sich die Kosten der Bestattung schon im Voraus absichern.

Pietate berät Sie selbstverständlich kostenfrei und ohne jede Verpflichtung rund um die Bestattungsvorsorge. Unsere Empfehlung: Beziehen Sie Ihre Familie frühzeitig ein oder bringen Sie Ihre Angehörigen direkt zum Beratungstermin mit.

Für eine Bestattungsvorsorge gibt es kein festes Alter. Viele ältere Menschen sorgen vor, damit sie im Pflegefall ihr Erspartes nicht erst für die eigene Beerdigung aufbrauchen müssen, bevor staatliche Leistungen greifen. Doch auch Menschen mit 20 oder 30 Jahren beschäftigen sich bereits mit diesem Thema – etwa schwer Erkrankte, die ihren Abschied gemeinsam mit Partner, Familie oder Freunden planen möchten. Ebenso entscheiden sich Menschen, die beruflich oder in ihrer Freizeit einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, für eine Vorsorge, um ihre Liebsten abzusichern. Daneben gibt es je nach Lebenslage und Haltung zahlreiche weitere Beweggründe, sich früh mit der eigenen Bestattung zu befassen. Wichtig zu wissen: Ein Vorsorgevertrag lässt sich jederzeit ändern.

Ja, Änderungen an Ihrer Bestattungsvorsorge sind jederzeit möglich. Maßgeblich – für uns als Bestattungshaus ebenso wie für Ihre Familie – ist stets die aktuelle Fassung Ihres Vorsorgevertrags, selbst wenn Angehörige nach Ihrem Tod andere Vorstellungen haben. Ein Vorsorgevertrag kann daher bereits in jungen Jahren abgeschlossen werden. Verändert sich später Ihre Familiensituation oder kommen neue Bestattungsformen hinzu, passen wir die Vereinbarung gern für Sie an.

Davon raten wir ab. Ein Testament wird meist erst nach der Beisetzung eröffnet – zu diesem Zeitpunkt können Ihre Wünsche nicht mehr umgesetzt werden. Ein Bestattungsvorsorgevertrag bietet Ihnen hier deutlich mehr Sicherheit. Entscheidend ist allerdings, dass Ihre Angehörigen von dem Vertrag wissen und dass Sie ihn an einem gut auffindbaren Ort oder bei Ihrem Notar hinterlegen.

Kosten der Bestattung absichern

Wichtig zu wissen.

Nicht nur der Ablauf, auch die Kosten Ihrer Bestattung lassen sich bereits zu Lebzeiten regeln. Eine Variante ist eine Sterbegeldversicherung. Alternativ können Sie einen Betrag auf ein zweckgebundenes Treuhandkonto einzahlen. Damit ist gewährleistet, dass das Geld allein für Ihre Bestattung eingesetzt wird – auch dann, wenn Sie später einmal Sozialleistungen in Anspruch nehmen und Ihr Vermögen zuvor bis auf das gesetzlich geschützte Schonvermögen aufbrauchen müssten.

Achten Sie darauf, dass die angelegte Summe den Kosten einer ortsüblichen Bestattung angemessen entspricht. Ein entsprechendes Treuhandkonto bieten wir Ihnen gemeinsam mit einem regionalen Kreditinstitut (Platzhalter) an. Alle Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Letzter Wille

Selbstbestimmt bis zuletzt.

Die folgenden Hinweise dienen Ihrer allgemeinen Orientierung. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und können die Besonderheiten Ihrer persönlichen Situation nicht abbilden. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder ein Notariat.

Dokument mit Füllfederhalter

Testament

Mit einem Testament legen Sie fest, wie Ihr Nachlass nach Ihrem Tod verteilt werden soll. Für ein wirksames Testament stehen verschiedene Formen zur Verfügung. Eine davon ist das „eigenhändige Testament“: Sie schreiben es vollständig von Hand auf Papier, versehen es möglichst mit Ort und Datum und unterschreiben es mit Ihrem vollständigen Vor- und Familiennamen. Alternativ können Sie ein „notarielles Testament“ errichten, das ein Notar beurkundet. Ein Testament lässt sich jederzeit widerrufen oder ändern.

Gesetzbuch als Symbol für Erbrecht

Erbrecht

Haben Sie keine Erben per Testament bestimmt, gilt die gesetzliche Erbfolge: Zur ersten Ordnung gehören Ihre Kinder und deren Nachkommen. Auch der Ehepartner zählt neben ihnen zu den gesetzlichen Erben. Leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft, steht dem Ehepartner mindestens die Hälfte des Nachlasses zu. Die übrige Hälfte teilen sich eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder zu gleichen Teilen – sind sie bereits verstorben, treten deren Kinder an ihre Stelle. Zur zweiten Ordnung zählen Eltern, Geschwister sowie deren Kinder. Sie erben nur, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Fehlen auch Erben der zweiten Ordnung, fällt der Nachlass an die dritte Ordnung – also Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Älteres Paar auf einer Bank

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie einen Menschen Ihres Vertrauens, in Ihrem Namen alle oder bestimmte Entscheidungen zu treffen sowie Verträge zu schließen oder zu beenden, sobald Sie selbst dazu nicht mehr fähig sind. Manche Rechtsgeschäfte, etwa der Kauf oder Verkauf von Immobilien, erfordern eine notariell beurkundete Vollmacht; für andere Vermögensangelegenheiten genügt in der Regel die Schriftform. Auch für Bankgeschäfte ist eine notarielle Vollmacht zu empfehlen, weil Banken diese in der Praxis oft verlangen – unabhängig davon, ob das rechtlich zwingend ist. Ergänzen Sie eine Vorsorgevollmacht am besten stets um eine Patientenverfügung, damit auch Ihre medizinischen Wünsche geregelt sind.

Hände, die sich halten

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, falls Sie Ihren Willen eines Tages nicht mehr selbst äußern können. Dabei geht es etwa um lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung, um Schmerztherapie oder um die Frage einer Organspende nach dem Tod. Rechtlich wirksam ist die Patientenverfügung nur in Schriftform und wenn Sie sie eigenhändig mit Ihrem Namen oder mit einem notariell beglaubigten Handzeichen unterschrieben haben.

Kostenfreie Beratung zur Vorsorge

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Familie – unverbindlich und persönlich. Rufen Sie an.